Ratgeber · Schweizer Norm · VTS Art. 71a

Scheibentönung Schweiz: welche Tönung ist erlaubt?

Was die Schweizer Vorschrift nach Art. 71a VTS erlaubt und was nicht. Mit Quellenangabe und ohne Werbeversprechen.

Scheibentönung bei uns

Kurz beantwortet: In der Schweiz dürfen die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe in jedem Tönungsgrad gefoliert werden, auch 5 Prozent. Die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen nach Art. 71a Abs. 4 VTS mindestens 70 Prozent Licht durchlassen und bleiben damit praktisch ungetönt. Eine Eintragung beim Strassenverkehrsamt ist für die hinteren Scheiben nicht vorgesehen.

Stand 6. Oktober 2026 · Rechtsgrundlage: Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), SR 741.41

Welche Scheiben darf man in der Schweiz tönen?

Die Schweizer Regelung knüpft nicht an der Fahrzeugklasse an, sondern daran, ob eine Scheibe für die Sicht der Fahrerin oder des Fahrers nötig ist. Für diese Scheiben gilt eine Mindest-Lichtdurchlässigkeit, für alle übrigen gilt sie nicht.

ScheibeTönung erlaubtWas giltGrundlage
FrontscheibeNeinZulässig ist nur ein Blendschutzstreifen am oberen Rand. Er darf die Sicht auf einen Gegenstand in 4 m Höhe auf 12 m Distanz nicht behindern.Art. 71a Abs. 5
Vordere SeitenscheibenPraktisch neinMindestens 70 Prozent Lichtdurchlässigkeit. Werksglas liegt schon bei rund 75 bis 80 Prozent, jede zusätzliche Folie unterschreitet das Limit.Art. 71a Abs. 4
Hintere SeitenscheibenJa, freiJeder Tönungsgrad, auch 5 Prozent. Diese Scheiben sind für die Sicht nach vorne nicht nötig, die 70-Prozent-Regel greift nicht.Art. 71a Abs. 4
HeckscheibeJa, freiJeder Tönungsgrad. Beide Aussenspiegel müssen vorhanden und funktionsfähig sein, dazu unten mehr.Art. 112 Abs. 1 und 2

Welche Scheiben im Einzelfall als sichtrelevant gelten, legt die Verordnung nicht ausdrücklich fest. In der Praxis sind das die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben, weil Art. 71a Abs. 1 den freien Überblick über die Fahrbahn verlangt.

Was sagt Art. 71a VTS wörtlich?

Der entscheidende Satz steht in Absatz 4 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge:

„Scheiben, die für die Sicht des Führers oder der Führerin nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 Prozent Licht durchlassen. An, vor oder hinter diesen Scheiben dürfen keine Gegenstände angebracht werden, welche die Sicht des Führers oder der Führerin beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern."

Art. 71a Abs. 4 VTS, SR 741.41

Zwei Dinge folgen daraus. Erstens gilt die 70-Prozent-Grenze nur für sichtrelevante Scheiben, nicht für das ganze Fahrzeug. Zweitens zählt der Wert nach dem Anbringen der Folie, also Glas und Folie zusammen. Eine Folie mit 70 Prozent auf einer Scheibe mit 78 Prozent ergibt rund 55 Prozent und ist damit vorne unzulässig.

Welche Tönungsgrade gibt es?

Der Tönungsgrad ist die Lichtdurchlässigkeit der Folie, auf Datenblättern als VLT für Visible Light Transmission bezeichnet. Je tiefer der Prozentwert, desto dunkler.

VLTBezeichnungWirkungHinten erlaubt
5 %Limo-BlackVon aussen praktisch kein Durchblick, nachts auch von innen deutlich dunkler.Ja
20 %Standard, dunkelDie häufigste Wahl. Deutlich dunkel, nachts noch gut brauchbar.Ja
35 %MittelSichtbar getönt, Insassen bleiben erkennbar.Ja
50 %LeichtDezent, vor allem Hitze- und UV-Schutz statt Sichtschutz.Ja

Hinten sind alle vier Stufen zulässig. Vorne ist keine davon zulässig, auch die 50-Prozent-Folie nicht, weil sie zusammen mit dem Werksglas unter die 70-Prozent-Grenze fällt.

Braucht es bei getönter Heckscheibe zwei Aussenspiegel?

Ja, und zwar präziser als es oft dargestellt wird. Art. 112 Abs. 1 VTS verlangt für Motorwagen ohnehin links und rechts je einen Aussenspiegel. Absatz 2 erlaubt eine Ausnahme: Bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit einem ausreichend grossen Heckfenster, die keine Anhänger mitführen können, darf ein Innenspiegel den rechten Aussenspiegel ersetzen.

Eine dunkel getönte Heckscheibe erfüllt die Voraussetzung „ausreichend grosses Heckfenster" nicht mehr. Die Ausnahme fällt damit weg und beide Aussenspiegel werden zwingend. Bei modernen Fahrzeugen ist das meist kein Thema, weil sie beide Aussenspiegel werkseitig haben. Relevant wird es bei älteren Fahrzeugen und bei Nutzfahrzeugen, die nur einen Aussenspiegel tragen.

Muss die Tönung beim Strassenverkehrsamt eingetragen werden?

Für die Tönung der hinteren Scheiben ist in der Schweiz keine Eintragung im Fahrzeugausweis vorgesehen. Das unterscheidet sich von Deutschland, wo für Folien eine allgemeine Bauartgenehmigung mitzuführen ist, und von Österreich. Sinnvoll ist trotzdem, zwei Unterlagen im Fahrzeug zu haben:

  • Das Datenblatt oder Zertifikat der Folie mit Hersteller, Typenbezeichnung und VLT-Wert.
  • Eine detaillierte Rechnung, auf der steht, welche Scheiben mit welcher Folie beklebt wurden.

Sind getönte Scheiben ein Problem bei der MFK?

Nein, solange die Tönung auf die hinteren Scheiben beschränkt bleibt und beide Aussenspiegel funktionieren. Geprüft wird die Lichtdurchlässigkeit der sichtrelevanten Scheiben. Wer vorne foliert hat, riskiert eine Beanstandung und muss die Folie vor der Vorführung entfernen. Werkseitig dunkle Scheiben ab Fabrik, oft bei Kombis und SUV, sind unproblematisch, weil sie Teil der Typengenehmigung sind.

Was kostet eine Scheibentönung in der Schweiz?

Bei PB Autowerx in Othmarsingen starten die Aktionspreise 2026 bei CHF 199 für einen 2- oder 3-Türer mit drei Scheiben. Ab fünf Türen sind es ab CHF 249, Kombi und SUV ab CHF 289, Van und 7-Sitzer ab CHF 329, Transporter und Bus ab CHF 399. Die Aktion gilt bis 31. Dezember 2026.

FahrzeugScheibenPreisliste / Aktion 2026
2- und 3-Türer
Kleinwagen und Coupé-Form mit festen hinteren Scheiben
3ab CHF 390
ab CHF 199
Kleinwagen, Kompakt und Limousine ab 5 Türen
VW Polo, Skoda Fabia, VW up, VW Golf, Audi A4, BMW 3er, Skoda Octavia
3 bis 5ab CHF 550
ab CHF 249
Kombi und SUV
Audi A4 Avant, Golf Variant, Audi Q5, VW Tiguan, BMW X3
5 oder 7ab CHF 590
ab CHF 289
Van und 7-Sitzer
VW Sharan, VW Touran, Mercedes V-Klasse
7ab CHF 790
ab CHF 329
Transporter und Bus
VW T6 Multivan, Mercedes Sprinter oder Vito, Ford Transit Custom
7 bis 9ab CHF 990
ab CHF 399

Der Tönungsgrad ändert den Preis nicht. Eine Folie mit 5 Prozent kostet bei uns gleich viel wie eine mit 50 Prozent, weil Zuschnitt und Montage identisch sind. Den Preis bestimmen die Anzahl Scheiben und die Fahrzeugkategorie. Ein Premium-Upgrade auf eine andere Folie offerieren wir separat.

Der Einstiegspreis von CHF 199 gilt nur für 2- und 3-Türer. Dort sitzen hinten feste Scheiben, die sich in einem Stück zuschneiden lassen. Ab fünf Türen sind die hinteren Scheiben beweglich, mit Dichtung und Fensterheber, das ist deutlich mehr Aufwand und kostet ab CHF 249.

Im Preis enthalten sind die Aktionsfolie Protector Panthera mit Materialgarantie des Herstellers und 24 Monate Garantie von uns auf die Verarbeitung. Der Endpreis kann je nach Fahrzeug, Scheibenzahl und Zustand der Scheiben abweichen. Wir zählen am Fahrzeug nach und nennen den Preis vor der Montage.

Tönung in Othmarsingen und Umgebung

Wir tönen nach der Schweizer Norm, also hintere Seitenscheiben und Heckscheibe. Preise nach Fahrzeugkategorie, Termine nach Vereinbarung.

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Oder direkt: +41 62 521 10 28

Häufige Fragen zur Scheibentönung in der Schweiz

Wie viel Prozent Tönung sind in der Schweiz erlaubt?+

Für die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben gilt eine Mindest-Lichtdurchlässigkeit von 70 Prozent, gemessen mit Glas und Folie zusammen. Für die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe gibt es keine Grenze, dort ist jeder Tönungsgrad bis 5 Prozent zulässig.

Darf man die Frontscheibe tönen?+

Nein. Zulässig ist nur ein Blendschutzstreifen am oberen Rand der Frontscheibe. Er darf die Sicht auf einen Gegenstand in 4 Metern Höhe auf 12 Meter Distanz nicht behindern, so steht es in Art. 71a Abs. 5 VTS.

Ist 5 Prozent Tönung in der Schweiz legal?+

Ja, an den hinteren Seitenscheiben und an der Heckscheibe. Diese Scheiben sind für die Sicht nach vorne nicht nötig, deshalb greift die 70-Prozent-Regel dort nicht. An der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben ist 5 Prozent nicht zulässig.

Muss eine Tönungsfolie in der Schweiz eingetragen werden?+

Für die hinteren Scheiben ist keine Eintragung im Fahrzeugausweis vorgesehen. Wir empfehlen, das Datenblatt der Folie und die detaillierte Rechnung mit Folientyp und VLT-Wert im Fahrzeug mitzuführen.

Gilt eine deutsche ABE auch in der Schweiz?+

Nein. Die deutsche allgemeine Bauartgenehmigung ist in der Schweiz nicht verbindlich. Massgebend ist die VTS. Für die hinteren Scheiben ist das unkritisch, weil es dort keine Lichtdurchlässigkeitsgrenze gibt.

Kommt man mit getönten Scheiben durch die MFK?+

Ja, wenn nur die hinteren Scheiben getönt sind und beide Aussenspiegel funktionieren. Eine Folie auf der Frontscheibe oder den vorderen Seitenscheiben führt zur Beanstandung und muss vor der Vorführung entfernt werden.

Was kostet eine Scheibentönung?+

Die Aktionspreise 2026 starten bei CHF 199 für einen 2- oder 3-Türer mit drei Scheiben, ab fünf Türen bei CHF 249, Kombi und SUV bei CHF 289, Van und 7-Sitzer bei CHF 329, Transporter und Bus bei CHF 399. Der Tönungsgrad ändert den Preis nicht, entscheidend sind die Anzahl Türen und Scheiben, nicht die Fahrzeuggrösse. Die ganze Staffel steht auf unserer Seite zur Scheibentönung.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand vom 6. Oktober 2026 wieder, geprüft an der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41), Art. 71a und Art. 112. Er ist eine allgemeine Information und keine Rechtsauskunft. Verbindlich ist im Einzelfall das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Stand: Oktober 2026 · Preise und Angaben ohne Gewähr, je nach Fahrzeug abweichend. Kostenvoranschlag gratis.

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