Archivfassung, nicht mehr in Kraft
Fassung 2.1, Stand 6. Mai 2026. Gültig für Vertragsabschlüsse vom 06.05.2026 bis 14.05.2026. Abgelöst durch Fassung 2.2 vom 15. Mai 2026. Massgebend ist die deutsche Sprachfassung.
Wesentliche Änderung gegenüber der Vorfassung: Erweiterung der Regelungen zu Zahlung und Gewährleistung.
Textstand gemäss gespeicherter Seitenversion dieser Website, Revision 1738. Archivierte Fassungen werden nicht nachträglich geändert.
PB Autowerx GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 6. Mai 2026 · Fassung 2.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der PB Autowerx GmbH, Bünzweg 16, 5504 Othmarsingen (Kanton Aargau, Schweiz), UID CHE-305.046.927 (nachfolgend „PB Autowerx“ oder „wir“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen und Verträge zwischen PB Autowerx und dem Kunden, insbesondere Service-, Reparatur-, Wartungs-, Tuning-, Folierungs-, Reifen- und Umbauarbeiten an Kraftfahrzeugen sowie den Verkauf von Teilen und Zubehör.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von PB Autowerx schriftlich bestätigt werden.
1.3 Die jeweils gültige Fassung der AGB ist unter www.pbautowerx.ch/agb abrufbar.
2. Vertragsabschluss
2.1 Offerten und Kostenschätzungen sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche, mündliche oder stillschweigende Annahme des Auftrags durch den Kunden zustande, spätestens mit Übergabe des Fahrzeugs zur Ausführung der Arbeiten.
2.3 Der Kunde bestätigt bei Auftragserteilung, Eigentümer des Fahrzeugs oder durch den Eigentümer zur Auftragserteilung bevollmächtigt zu sein.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, der Offerte oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
3.2 Zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Umfang erforderliche Arbeiten, die sich während der Auftragsausführung als notwendig erweisen (z.B. sicherheitsrelevante Mängel), dürfen im Rahmen einer Kostenmehrung von bis zu 10% ohne Rücksprache ausgeführt werden. Bei höheren Abweichungen wird der Kunde vorgängig informiert.
3.3 Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart. PB Autowerx bemüht sich um pünktliche Erledigung.
3a. Tuning, Umbau und Folierung
3a.1 Bei Tuning-, Umbau-, Fahrwerks-, Felgen-, Auspuff-, Folierungs- und vergleichbaren Arbeiten hängt die Eintragungsfähigkeit vom konkreten Fahrzeug, vorhandenen Gutachten, MFK-Anforderungen, kantonalen Vorgaben sowie Abgas-, Geräusch- und Kombinationsfaktoren ab. PB Autowerx prüft im Rahmen des Auftrags die uns bekannten Anforderungen und dokumentiert die ausgeführten Arbeiten — eine pauschale Eintragungs- oder Abnahmegarantie wird nicht abgegeben.
3a.2 Der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragserteilung vollständige Informationen zu Fahrzeug, Vorumbauten, Vorbesitzern, bestehenden Eintragungen und vorhandenen Gutachten offenzulegen. Verschwiegene Vorumbauten können die Eintragung verhindern oder zu Folgekosten führen, für die der Kunde aufkommt.
3a.3 Show- und Motorsportteile, die ausschliesslich für den Renn-/Privatgebrauch bestimmt sind, werden klar als solche gekennzeichnet. Eine Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr ist ohne entsprechende Genehmigung oder Eintragung untersagt; die Verantwortung dafür liegt beim Kunden.
3a.4 Bei Folierungs-, PPF- und Detailing-Arbeiten hängt die Schutzwirkung und Haltbarkeit von Folie, Produkt, Pflege und Einsatzbedingungen ab. Garantien beschränken sich auf die jeweiligen Hersteller-Bedingungen.
4. Preise
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen Preise von PB Autowerx. Aktuelle Aktions- und Richtpreise sind unter www.pbautowerx.ch/leistungen einsehbar.
4.2 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Material- und Ersatzteilkosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht ausdrücklich inklusive angegeben.
4.3 Entsorgungsgebühren (z.B. Altreifen, Altöl, Bremsflüssigkeit) werden nach Aufwand verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlung bei Fahrzeugübergabe: Rechnungsbeträge sind bei Abholung des Fahrzeugs bzw. bei Leistungsübergabe zur Zahlung fällig.
5.2 Akzeptierte Zahlungsmittel: Bargeld, Debit- und Kreditkarte (Visa, Mastercard) sowie Ratenzahlung via HeyLight (siehe Ziff. 6).
5.3 Zahlung auf Rechnung:
a) Privatkunden: Eine Zahlung auf Rechnung wird grundsätzlich nicht gewährt. Privatkunden können bei höheren Beträgen die Ratenzahlung via HeyLight nutzen (siehe Ziff. 6).
b) Geschäftskunden: Eine Zahlung auf Rechnung ist ausschliesslich nach vorgängiger interner Bonitätsprüfung durch PB Autowerx sowie auf Basis einer schriftlichen Rahmenvereinbarung möglich. Ohne eine solche Vereinbarung gilt Ziff. 5.1 auch für Geschäftskunden.
5.4 Für vereinbarte Rechnungszahlungen gemäss Ziff. 5.3 b) gilt eine Zahlungsfrist von netto 10 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern in der Rahmenvereinbarung nichts anderes festgehalten ist.
5.5 Bei Zahlungsverzug wird nach erfolgloser Mahnung ein Verzugszins von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung erhoben (Art. 104 OR).
5.6 PB Autowerx behält sich das gesetzliche Retentionsrecht am reparierten Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung vor (Art. 895 ZGB).
6. Ratenzahlung via HeyLight (BNPL)
6.1 Für Rechnungsbeträge von CHF 500.– bis CHF 10’000.– kann die Zahlung in Raten über unseren Finanzierungspartner HeyLight AG, 8 rue du Nant, 1207 Genf (nachfolgend „HeyLight“) erfolgen. Details zur Ratenzahlung: www.pbautowerx.ch/ratenzahlung.
6.2 Wählbare Laufzeiten: 3, 4, 6, 10, 12 oder 24 Raten. Die laufzeitabhängige Gebühr wird im Ratenrechner und vertraglich vor Abschluss transparent ausgewiesen. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Händlerkommission, welche HeyLight von PB Autowerx erhebt (0 % Zinsen für den Endkunden auf Seite HeyLight), sowie einer Servicegebühr von PB Autowerx für die Auftragsabwicklung. Der Gesamtbetrag ist vor Vertragsabschluss im Ratenrechner und im HeyLight-Vertrag transparent ersichtlich.
6.3 Voraussetzung ist eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch HeyLight unter Einbezug von ZEK und IKO. Der Ratenzahlungsvertrag (BNPL bzw. Konsumkreditvertrag bei längeren Laufzeiten) kommt direkt zwischen dem Kunden und HeyLight zustande. PB Autowerx tritt als Händler auf und ist nicht Vertragspartei des Finanzierungsvertrags.
6.4 Widerrufsrecht: Bei Konsumkreditverträgen nach Schweizer Konsumkreditgesetz (KKG Art. 16) steht dem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht gegenüber HeyLight zu. Ein Widerruf betrifft ausschliesslich den Finanzierungsvertrag; der Werk- bzw. Kaufvertrag mit PB Autowerx (Art. 363 ff. OR) bleibt davon unberührt. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag anderweitig (Bar, Karte) an PB Autowerx zu begleichen.
6.5 PB Autowerx erhält den vollen Rechnungsbetrag direkt von HeyLight nach Vertragsabschluss. Rückabwicklung, Bonitätsfragen und Inkasso obliegen ausschliesslich HeyLight (Händlerschutz gemäss BNPL-Händlervereinbarung).
7. Fahrzeugübergabe und Annahmeverzug
7.1 Der Kunde holt das Fahrzeug innert 3 Werktagen nach Abschlussmeldung ab, sofern kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde.
7.2 Bei verzögerter Abholung werden Standgebühren von CHF 20.– pro Kalendertag verrechnet.
7.3 PB Autowerx haftet für dem Kunden gehörende Gegenstände im Fahrzeug nur bei nachgewiesenem grobem Verschulden.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 PB Autowerx leistet Gewähr für fachgerechte Ausführung der Arbeiten nach Massgabe von Art. 367 ff. und 371 OR.
8.2 Die Gewährleistungsfrist für Arbeitsleistung beträgt 12 Monate ab Abholung. Für Ersatz- und Verschleissteile gelten die Hersteller-Garantiebedingungen.
8.3 Offensichtliche Mängel sind innert 7 Tagen nach Abholung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
8.4 PB Autowerx hat das Recht, Mängel in angemessener Frist nachzubessern. Rücktritt oder Wandelung erst bei zweimaligem erfolglosem Nachbesserungsversuch.
9. Haftung
9.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden und maximal auf den Wert der betroffenen Leistung beschränkt. Keine Haftungsbeschränkung gilt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung.
9.2 Die Haftung ist beschränkt auf den Wert des betroffenen Fahrzeugteils oder der erbrachten Leistung. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
9.3 Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden nach Arbeitsbeginn werden die bis dahin erbrachten Leistungen und Materialien in Rechnung gestellt, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 80.–.
9.4 PB Autowerx ist zusätzlich betriebshaftpflichtversichert.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung unter www.pbautowerx.ch/datenschutz. Es gilt das Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
10a. Foto- und Social-Media-Nutzung
10a.1 Allgemeine Werkstatt-, Detail- und Vorher/Nachher-Aufnahmen ohne identifizierende Merkmale dürfen von PB Autowerx ohne separate Einwilligung verwendet werden. Personen werden nicht abgebildet; Kontrollschilder werden vor Veröffentlichung standardmässig unkenntlich gemacht.
10a.2 Mit Übergabe des Fahrzeugs zur Bearbeitung erteilt der Kunde PB Autowerx das Recht, im Rahmen der ordentlichen Auftragsabwicklung Foto- und Videoaufnahmen für interne Dokumentation, Qualitätssicherung sowie nicht-identifizierende Marketingnutzung anzufertigen und zu verwenden.
10a.3 Identifizierende Veröffentlichungen (lesbare Kontrollschilder, sichtbare Personen, eindeutig zuordenbare Spezial-Lackierungen oder Innenausstattungen) erfolgen nur mit zusätzlicher Zustimmung des Kunden. Diese Zustimmung kann mündlich, per WhatsApp/SMS, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden — eine mündliche Zusage genügt, sofern sie eindeutig erfolgt.
10a.4 Der Kunde kann der Foto- oder Videoverwendung jederzeit widersprechen — vorab bei Auftragsannahme oder nachträglich per E-Mail an [email protected]. Bereits veröffentlichte identifizierende Inhalte werden nach Widerspruch in angemessener Frist entfernt, soweit dies technisch möglich ist.
10b. Ersatzfahrzeuge und Fahrzeugvermietung
10b.1 PB Autowerx betreibt eine eigene Ersatzwagen- und Mietfahrzeugflotte. Vor jeder Fahrzeugübergabe schliesst PB Autowerx mit dem Kunden einen schriftlichen Mietvertrag mit eigenen Mietbedingungen ab, der vor Ort unterzeichnet wird. Diese Mietbedingungen regeln im Einzelfall: Mindestalter und Fahrerlaubnis, Versicherungsumfang und Selbstbehalt, Kilometerlimit, Treibstoff- bzw. Lade-Rückgabe, Schäden, Verkehrsbussen, Auslandfahrten sowie Stornierungs- und Reinigungspauschalen.
10b.2 Zusätzlich können ausgewählte Fahrzeuge unserer Flotte über die externe Plattform GoMore gebucht werden. Für Buchungen über GoMore gelten ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Mietbedingungen, Versicherungs-, Selbstbehalts- und Tarifregelungen von GoMore.
10b.3 Bei Schäden, Verkehrsbussen oder vertraglichen Verstössen während der Mietdauer haftet der Mieter im Rahmen des unterzeichneten Mietvertrags bzw. der ergänzenden GoMore-Bedingungen. PB Autowerx behält sich vor, Selbstbehalte, Reparaturkosten und angemessene Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch rechtsgültige Regelungen ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist 5504 Othmarsingen / Kanton Aargau.
PB Autowerx GmbH
Bünzweg 16, 5504 Othmarsingen, Kanton Aargau, Schweiz
UID: CHE-305.046.927 · Tel: +41 62 521 10 28 · E-Mail: [email protected]
Stand: Oktober 2026 · Preise und Angaben ohne Gewähr, je nach Fahrzeug abweichend. Kostenvoranschlag gratis.
